DGUV V3 Prüfung: Pflichten, Fristen und Protokoll
Was die DGUV Vorschrift 3 von Betrieben verlangt, welche Fristen gelten und wie der Prüfnachweis aussehen muss – verständlich erklärt aus der Praxis.
Von A. Konrad Elektrotechnik, Krefeld · Stand: Juni 2026
Was ist die DGUV V3 Prüfung?
Die DGUV Vorschrift 3 („Elektrische Anlagen und Betriebsmittel") ist eine Unfallverhütungsvorschrift der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie ist seit 1979 in Kraft und die direkte Nachfolgerin der früher bekannten BGV A3. Im Kern verlangt sie eines: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen sich jederzeit in einem sicheren Zustand befinden – und das ist regelmäßig zu prüfen.
Betroffen ist praktisch jeder Betrieb, der elektrische Geräte einsetzt – vom Computer im Büro über die Wallbox auf dem Hof bis zur Maschine in der Werkstatt. „DGUV V3 Prüfung" ist dabei der Oberbegriff. Geprüft wird konkret nach den einschlägigen VDE-Normen, je nachdem, um welche Art von Anlage oder Gerät es geht.
Wer ist verantwortlich – und wer darf prüfen?
Die Verantwortung für den sicheren Zustand liegt immer beim Unternehmer beziehungsweise Betreiber. Diese Pflicht lässt sich nicht wegdelegieren: Auch wer einen externen Dienstleister beauftragt, bleibt für die Einhaltung der Prüfungen verantwortlich.
Durchgeführt wird die Prüfung von einer Elektrofachkraft. Bei ortsveränderlichen Geräten darf die reine Durchführung auch eine elektrotechnisch unterwiesene Person übernehmen – allerdings nur mit geeigneten Mess- und Prüfgeräten und unter der Verantwortung einer Elektrofachkraft. Als Elektrofachbetrieb aus Krefeld kenne ich beide Seiten: die Prüfung selbst und die saubere Dokumentation, die danach im Ordner liegen muss.
Welche Prüfungen gehören zur DGUV V3?
Die DGUV V3 ist das gemeinsame Dach. Welche Prüfung im Einzelfall fällig ist und nach welcher Norm sie abläuft, hängt von der Anlage ab. Für jeden dieser Bereiche gibt es ein eigenes, passendes Prüfprotokoll:
Prüffristen nach DGUV V3
Wichtig vorweg: Die DGUV V3 schreibt keine starren Fristen vor – sie nennt Richtwerte. Die tatsächliche Prüffrist legt der Betrieb nach §3 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) anhand einer Gefährdungsbeurteilung fest. Maßgeblich sind Art des Geräts, Einsatzumgebung und Beanspruchung. Die folgenden Werte sind die gängigen Orientierungs- und Maximalwerte:
| Anlage / Betriebsmittel | Richtwert | Norm |
|---|---|---|
| Ortsveränderliche Geräte (Büro, ähnliche Umgebung) | 6 Monate · bei niedriger Fehlerquote bis 24 Monate | DIN EN 50678 / 50699 |
| Ortsveränderliche Geräte auf Baustellen | 3 Monate · bei niedriger Fehlerquote bis 12 Monate | DIN EN 50678 / 50699 |
| Ortsfeste Anlagen und Betriebsmittel | 4 Jahre | DIN VDE 0105-100 |
| Anlagen in feuchten / nassen Bereichen, Baustellen-Verteiler | 1 Jahr | DIN VDE 0105-100 |
| FI/RCD-Schutzschalter (nichtstationäre Anlagen) | arbeitstäglich Funktionstest · monatlich messtechnisch | DGUV V3 / TRBS 1201 |
Als Maßstab dient die Fehlerquote: Liegt sie bei einer Prüfung im jeweiligen Bereich bei höchstens 2 Prozent, gilt die Frist als ausreichend bemessen und darf bis zum Maximalwert verlängert werden. Wird die 2-Prozent-Marke überschritten, ist die Frist zu verkürzen. Verkürzen dürfen Sie jederzeit; eine Verlängerung über die Richtwerte hinaus ist nur mit dokumentierter Begründung und niedriger Fehlerquote zulässig (§14 Abs. 2 BetrSichV).
Keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Normen, die TRBS und die Gefährdungsbeurteilung Ihres Betriebs.
Was passiert bei einer versäumten Prüfung?
Eine ausgelassene oder nicht dokumentierte Prüfung ist kein Kavaliersdelikt. Im Schadensfall prüfen Versicherer und Behörden sehr genau, ob die Fristen eingehalten und die Ergebnisse nachweisbar sind. Fehlt der Nachweis, drohen:
Haftung
Der Unternehmer haftet im Schadensfall in vollem Umfang – bei Personenschäden sind auch strafrechtliche Folgen möglich.
Versicherung
Versicherer können Leistungen kürzen oder Regress nehmen. Der Prüfnachweis ist Grundlage des Versicherungsschutzes.
Bußgeld
Die Nichteinhaltung der Vorschrift kann als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern geahndet werden.
Das Prüfprotokoll – der Nachweis, der im Ernstfall zählt
Die Prüfung allein genügt nicht – entscheidend ist der Nachweis. Auf Verlangen der Berufsgenossenschaft ist ein Prüfbuch zu führen. In jedes Protokoll gehören mindestens: geprüfte Anlage oder Gerät, Prüfer, Prüfdatum, durchgeführte Messungen mit Werten, die Bewertung (bestanden / Mangel) und die nächste Frist. Der Nachweis muss revisionssicher und jederzeit auffindbar sein.
Genau dafür sind die Prüf-Apps gemacht: Sie führen normgerecht durch die Prüfung, gleichen Messwerte automatisch gegen die Grenzwerte ab und erzeugen am Ende ein sauberes PDF-Protokoll – pro Kunde, Objekt und Prüfling, inklusive Fälligkeitsübersicht. So bleibt der Nachweis vollständig, ohne Zettelwirtschaft.
Häufige Fragen zur DGUV V3 Prüfung
Was ist die DGUV V3 Prüfung?
Wie oft muss nach DGUV V3 geprüft werden?
Wer darf die DGUV V3 Prüfung durchführen?
Was droht, wenn die Prüfung versäumt wird?
Brauche ich für jede Prüfung ein eigenes Protokoll?
Prüfungen dokumentieren, die im Schadensfall standhalten
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Jetzt Testzugang anfordernHinweis – keine Rechtsberatung: Dieser Ratgeber bietet allgemeine fachliche Informationen zur Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel und ersetzt weder eine Rechtsberatung noch eine Prüfung im Einzelfall. Maßgeblich sind stets die jeweils geltenden Vorschriften und Normen – insbesondere die DGUV Vorschrift 3, die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die TRBS und die einschlägigen VDE-Bestimmungen – sowie die Gefährdungsbeurteilung des Betreibers. Alle Angaben ohne Gewähr.