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Ratgeber · DGUV Vorschrift 3 · Prüffristen

DGUV V3 Prüffristen: alle Fristen als Tabelle

Wie oft Elektroanlage, Bürogeräte, Baustellengeräte, FI-Schutzschalter und Schutzausrüstung geprüft werden – mit Richtwerten, Höchstfristen und der 2-Prozent-Regel.

Von A. Konrad Elektrotechnik, Krefeld · Elektromeister, Innungsfachbetrieb · Stand: Oktober 2026

Kurz gesagt

  • Ortsfeste Anlagen (Elektroinstallation, fest angeschlossene Geräte): alle 4 Jahre, in Räumen und Anlagen besonderer Art jedes Jahr.
  • Ortsveränderliche Geräte (alles mit Stecker, Verlängerungen, Kabeltrommeln): Richtwert 6 Monate, auf Baustellen 3 Monate.
  • Liegt die Fehlerquote unter 2 %, darf die Frist bei Geräten verlängert werden – höchstens auf 1 Jahr (Baustelle, Werkstatt, Fertigung) bzw. 2 Jahre (Büro).
  • FI/RCD-Prüftaste: stationär alle 6 Monate, auf Baustellen arbeitstäglich – durch den Benutzer.
  • Die verbindliche Frist legt der Betrieb in seiner Gefährdungsbeurteilung fest; die Tabellen sind Richtwerte.

Aktuell (Stand Oktober 2026): Die Überarbeitung der DGUV Vorschriften 3 und 4 ist im Juli 2026 angestoßen worden. Beschlossen ist noch nichts – bis eine Neufassung in Kraft tritt, gelten die Fristen auf dieser Seite unverändert. Fällige Prüfungen verschieben sich dadurch nicht.

Ortsfeste Anlagen und Betriebsmittel (Tabelle 1A)

Dazu gehört alles, was fest angebracht ist oder zu schwer, um es leicht zu bewegen: die Elektroinstallation des Gebäudes, Verteiler, fest angeschlossene Maschinen, Durchlauferhitzer oder Beleuchtung.

Anlage / BetriebsmittelPrüffristArt der PrüfungPrüfer
Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel4 Jahreordnungsgemäßer ZustandElektrofachkraft
Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel in Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer ArtDIN VDE 0100 Gruppe 700, z. B. Baustellen, Bäder, landwirtschaftliche Betriebsstätten1 Jahrordnungsgemäßer ZustandElektrofachkraft
Schutzmaßnahmen mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen in nichtstationären Anlagen1 MonatWirksamkeitElektrofachkraft oder elektrotechnisch unterwiesene Person mit geeigneten Mess- und Prüfgeräten
Fehlerstrom-, Differenzstrom- und Fehlerspannungs-Schutzschalterstationär: 6 Monate
nichtstationär: arbeitstäglich
Funktion durch Betätigen der PrüftasteBenutzer

Werden Anlagen ständig von Elektrofachkräften instand gehalten und messtechnisch überwacht – etwa durch laufende Isolationsüberwachung –, kann diese ständige Überwachung die Wiederholungsprüfung ortsfester Anlagen ersetzen. Für ortsveränderliche Geräte und für Schutzausrüstung gilt das nicht.

Ortsveränderliche Geräte (Tabelle 1B)

Ortsveränderlich ist alles, was während des Betriebs bewegt wird oder sich leicht umsetzen lässt, solange es angeschlossen ist: Computer und Drucker, Kaffeemaschine, Bohrmaschine, Verlängerungsleitungen, Mehrfachsteckdosen, Kabeltrommeln und Geräteanschlussleitungen.

EinsatzumgebungRichtwertHöchstfrist bei Fehlerquote unter 2 %
Büros und ähnliche Umgebung6 Monate2 Jahre
Werkstätten, Fertigungsstätten und ähnliche Bedingungen6 Monate1 Jahr
Baustellen3 Monate1 Jahr

Geprüft wird der ordnungsgemäße Zustand – heute nach DIN EN 50699 (VDE 0702) für die Wiederholungsprüfung und nach DIN EN 50678 (VDE 0701) nach einer Reparatur. Prüfen darf eine Elektrofachkraft; mit geeigneten Mess- und Prüfgeräten auch eine elektrotechnisch unterwiesene Person unter der Verantwortung einer Elektrofachkraft.

Die 2-Prozent-Regel: Wann die Frist länger werden darf

Ob eine Frist passt, zeigt die Fehlerquote: der Anteil der geprüften Geräte, bei denen die Prüfung einen Mangel ergeben hat. Liegt sie bei höchstens 2 Prozent, gilt die Frist als ausreichend. Liegt sie darunter, darf die Frist für ortsveränderliche Geräte bis zur Höchstfrist verlängert werden. Liegt sie darüber, ist die Frist zu kurz – dann wird verkürzt, nicht verlängert.

Beispiel Büro: verlängern

250 Geräte geprüft, 4 mit Mangel: 4 ÷ 250 = 1,6 %. Die Fehlerquote liegt unter 2 % – die Frist darf schrittweise verlängert werden, im Büro höchstens auf 2 Jahre.

Beispiel Werkstatt: nicht verlängern

120 Geräte geprüft, 5 mit Mangel: 5 ÷ 120 = 4,2 %. Die Fehlerquote liegt über 2 % – die Frist bleibt beim Richtwert oder wird verkürzt.

Damit die Rechnung trägt, braucht es eine lückenlose Prüfhistorie: jedes Gerät mit Datum, Ergebnis und Mangel. Genau die liefert ein sauber geführtes Prüfprotokoll – auf Papier mühsam, in der Prüf-App für Geräte nebenbei.

Schutz- und Hilfsmittel (Tabelle 1C)

Auch die Ausrüstung, mit der an elektrischen Anlagen gearbeitet wird, hat Prüffristen – vor allem die Sichtprüfung vor jeder Benutzung.

PrüfobjektPrüffristArt der PrüfungPrüfer
Isolierende Schutzbekleidungvor jeder Benutzungaugenfällige MängelBenutzer
Isolierende Schutzbekleidung (soweit benutzt)12 Monate, isolierende Handschuhe 6 MonateEinhaltung der Grenzwerte nach den elektrotechnischen RegelnElektrofachkraft
Isolierte Werkzeuge, Kabelschneidgeräte, isolierende Schutzvorrichtungen, Betätigungs- und Erdungsstangenvor jeder Benutzungäußerlich erkennbare Schäden und MängelBenutzer
Spannungsprüfer, Phasenvergleichervor jeder Benutzungeinwandfreie FunktionBenutzer
Spannungsprüfer, Phasenvergleicher und Spannungsprüfsysteme für Nennspannungen über 1 kV6 JahreEinhaltung der Grenzwerte nach den elektrotechnischen RegelnElektrofachkraft

Fristrechner: Wann ist die nächste Prüfung fällig?

Prüfdatum und Bereich wählen – der Rechner zeigt den nächsten Termin nach dem Richtwert. Ihre Frist aus der Gefährdungsbeurteilung kann davon abweichen.

Nächste Prüfung–Bitte ein Prüfdatum wählen.

Wer legt die Prüffrist fest?

Der Unternehmer. Nach § 3 Abs. 6 der Betriebssicherheitsverordnung ermittelt er Art, Umfang und Fristen der Prüfungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung; die TRBS 1201 beschreibt, wie. Die Tabellen der DGUV Vorschrift 3 sind dafür die anerkannten Richtwerte. Wer kürzer prüft, ist auf der sicheren Seite. Wer länger prüft, braucht eine Begründung – bei Geräten die niedrige Fehlerquote – und hält sie schriftlich fest.

Den Maßstab gibt § 5 der DGUV Vorschrift 3 vor: Die Fristen sind so zu bemessen, dass zu erwartende Mängel rechtzeitig erkannt werden. Auf Verlangen der Berufsgenossenschaft ist ein Prüfbuch zu führen.

Und die erste Prüfung?

Vor der ersten Inbetriebnahme und nach jeder Änderung oder Instandsetzung wird geprüft, bevor die Anlage oder das Gerät wieder in Betrieb geht – durch eine Elektrofachkraft oder unter ihrer Leitung und Aufsicht. Für ortsfeste Anlagen heißt das Erstprüfung nach DIN VDE 0100-600, Wiederholungsprüfungen laufen nach DIN VDE 0105-100. Liefert der Hersteller oder Errichter mit der Bestätigung aus, dass Anlage oder Gerät der DGUV Vorschrift 3 entspricht, gilt die Erstprüfung als erfüllt.

Fristen im Griff, ohne Zettelwirtschaft

Die Prüf-Apps führen normgerecht durch die Prüfung, gleichen die Messwerte gegen die Grenzwerte ab und erzeugen das PDF-Protokoll – je Kunde, Objekt und Prüfling, mit Fälligkeitsübersicht. So steht die Prüfhistorie, die Sie für die 2-Prozent-Regel brauchen, von selbst bereit.

Mehr zu Pflichten, Verantwortung und Protokoll: Ratgeber DGUV V3 Prüfung. Kostenlose Vorlagen als PDF: Prüfprotokoll Geräte und Messprotokoll Elektroinstallation.

Häufige Fragen zu den Prüffristen

Wie oft müssen Bürogeräte nach DGUV V3 geprüft werden?
Der Richtwert für ortsveränderliche Geräte ist 6 Monate. Liegt die Fehlerquote unter 2 Prozent, darf die Frist verlängert werden – in Büros und ähnlicher Umgebung höchstens auf 2 Jahre.
Wie oft muss die Elektroinstallation geprüft werden?
Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel alle 4 Jahre durch eine Elektrofachkraft. In Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art (DIN VDE 0100 Gruppe 700) jedes Jahr.
Wie oft muss der FI-Schutzschalter geprüft werden?
In stationären Anlagen alle 6 Monate über die Prüftaste durch den Benutzer, in nichtstationären Anlagen wie auf Baustellen arbeitstäglich. Die Wirksamkeit der Schutzmaßnahme mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtung wird in nichtstationären Anlagen monatlich geprüft.
Darf ich die Prüffrist verlängern?
Bei ortsveränderlichen Geräten ja, wenn die Fehlerquote unter 2 Prozent liegt – höchstens auf 1 Jahr auf Baustellen, in Werkstätten und Fertigungsstätten und auf 2 Jahre in Büros. Grundlage ist die Gefährdungsbeurteilung, die Begründung gehört in die Dokumentation.
Gilt schon eine neue DGUV Vorschrift 3?
Nein (Stand Oktober 2026). Die Überarbeitung der DGUV Vorschriften 3 und 4 wurde im Juli 2026 angestoßen, eine Neufassung ist nicht beschlossen. Bis dahin gelten die bisherigen Fristen unverändert.

Jede Frist dokumentiert – jedes Protokoll auffindbar

Prüf-Apps für ortsfeste Anlagen, ortsveränderliche Geräte, Wallbox, Maschinen und PV. Direkt im Browser, 7 Tage kostenlos.

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Hinweis – keine Rechtsberatung: Diese Seite gibt die Richtwerte aus den Durchführungsanweisungen zu § 5 DGUV Vorschrift 3 in eigenen Worten wieder und ersetzt weder eine Rechtsberatung noch die Gefährdungsbeurteilung Ihres Betriebs. Maßgeblich sind stets die geltende DGUV Vorschrift 3, die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die TRBS und die einschlägigen VDE-Bestimmungen. Alle Angaben ohne Gewähr.